§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; sowie die der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Der Verein setzt sich damit als Primärziele: Toleranz, Familie, sowie Be- und Erziehung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere:
- Durch den Schutz und die Förderung von Ehe- und Familie als Basis für gesellschaftliche Systeme, Sozialisation und generationenübergreifende Wertevermittlung; mit dem Ziel der Befähigung zur friedlichen, sozialen und demokratischen Handlungsfähigkeit des Einzelnen in der Gemeinschaft.
- Durch Unterstützung, Beratung und Betreuung von Kindern und Eltern in schulischen und allgemeinen Bildungsfragen; durch Schaffung eines Bildungsnetzwerkes zur gegenseitigen Unterstützung im Bereich des individuellen und kollektiven Lernens; mit dem Ziel der bestmöglichen, individuellen Entwicklung bei gleichzeitiger gesellschaftlicher Teilhabe.
- Durch Beachtung und Förderung demokratischer Grundwerte, mittels Vermittlung und Anwendung von Toleranz und Formen des friedlichen Zusammenlebens in einer multikulturellen Gesellschaft; durch Begegnungen, gemeinsame Aktivitäten und interkulturellen Austausch.
- Durch kostenfreies Anbieten der genannten Maßnahmen an Mitglieder.
- Durch die aktive Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, sowie durch die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Verbänden, Stiftungen, staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, welche gleichen oder ähnlichen Zielen dienen.
- Durch die kostenfreie Verbreitung von Informationen mittels Vorträgen, Seminaren, Beratungen und Veröffentlichungen.