Satzung

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; sowie die der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.

Der Verein setzt sich damit als Primärziele: Toleranz, Familie, sowie Be- und Erziehung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere:

  1. Durch den Schutz und die Förderung von Ehe- und Familie als Basis für gesellschaftliche Systeme, Sozialisation und generationenübergreifende Wertevermittlung; mit dem Ziel der Befähigung zur friedlichen, sozialen und demokratischen Handlungsfähigkeit des Einzelnen in der Gemeinschaft.
  2. Durch Unterstützung, Beratung und Betreuung von Kindern und Eltern in schulischen und allgemeinen Bildungsfragen; durch Schaffung eines Bildungsnetzwerkes zur gegenseitigen Unterstützung im Bereich des individuellen und kollektiven Lernens; mit dem Ziel der bestmöglichen, individuellen Entwicklung bei gleichzeitiger gesellschaftlicher Teilhabe.
  3. Durch Beachtung und Förderung demokratischer Grundwerte, mittels Vermittlung und Anwendung von Toleranz und Formen des friedlichen Zusammenlebens in einer multikulturellen Gesellschaft; durch Begegnungen, gemeinsame Aktivitäten und interkulturellen Austausch.
  4. Durch kostenfreies Anbieten der genannten Maßnahmen an Mitglieder.
  5. Durch die aktive Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, sowie durch die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Verbänden, Stiftungen, staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, welche gleichen oder ähnlichen Zielen dienen.
  6. Durch die kostenfreie Verbreitung von Informationen mittels Vorträgen, Seminaren, Beratungen und Veröffentlichungen.

Satzung Freiraum eV 27.08.2021

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